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Vorlage - 2017/154  

 
 
Betreff: Haushaltsplanberatung 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Region Aachen Bearbeiter/-in: Engelhardt, Marlene
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Entscheidung
01.12.2017 
SI/2017/016 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Region Aachen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

Gemäß § 6 (2) der Satzung ist die Verbandsversammlung zuständig für die Genehmigung der Haushaltssatzung. Gemäß § 8 (3) a) der Satzung ist für die Verabschiedung der Haushaltssatzung eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

Der Zweckverband ist verpflichtet, seinen Haushalt nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) aufzustellen.

Die Geschäftsführung hat den Entwurf des Haushaltsplans in der Sitzung der Zweckverbandsversammlung am 22. September 2017 schriftlich eingebracht. Es erfolgte dort eine mündliche Erläuterung und Begründung durch die Geschäftsführerin.

 

Nach Einbringung des Haushaltes durch die Verbandsversammlung hat der Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Tourismus in seiner Sitzung vom 6. November 2017 empfohlen, dass der Region Aachen Zweckverband die Region im Initiativkreis der Metropolitanen Grenzregionen vertritt und dass der Zweckverband im Jahr 2018 den jährlichen Mitgliedsbeitrag von 12.000 € aus seiner Verbandsumlage zahlen soll. Im seitens der Verwaltung eingebrachten Haushaltes waren hierzu bislang nur 6.000 € eingeplant. Es ist deshalb erforderlich, den Haushalt in der Kostenstelle 0101-540402 um 6.000 € und entsprechend die Umlage zu erhöhen.

Kredit zur Liquiditätssicherung

Die Einnahmen aus der Zweckverbandsumlage decken lediglich gut 39% der Gesamtausgaben des Zweckverbandes. Die restlichen Einnahmen ergeben sich aus projektbezogenen Fördermitteln, die in der Regel auf der Basis des Kostenerstattungsprinzips der Strukturfonds erst mit großer zeitlicher Verzögerung tatsächlich als Einnahmen verbucht werden können. Deshalb ist zur Liquiditätssicherung ein Rahmen von 1.000.000 € erneut unabdingbar.

 


Beschlussempfehlung:

Die Zweckverbandsversammlung beschließt:

  1. dass der Region Aachen - Zweckverband die Region im Initiativkreis der Metropolitanen Grenzregionen vertritt. Im Jahr 2018 wird der Zweckverband den jährlichen Mitgliedsbeitrag von 12.000 € aus seiner Verbandsumlage zahlen. Die hierzu erforderlichen weiteren 6.000 € werden entsprechend zusätzlich in den Haushalt 2018 aufgenommen und entsprechend die Umlage erhöht. Die Mitgliedschaft wird zum Ende des Jahres 2020 im Hinblick auf ihren Nutzen evaluiert werden. Im Anschluss daran wird über eine weitere Mitgliedschaft und die Weiterfinanzierung entschieden.
  2. die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den dazu gehörenden Haushaltsentwurf das Jahr 2018 und die sich daraus ergebenden Umlagebeträge der Verbandsmitglieder zuzüglich der unter Nr. 1. beschlossenen 6.000 €.
  3. Der im Haushaltsentwurf vorgesehene Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgelegt.
  4. Die Zweckverbandsversammlung genehmigt den beigefügten Stellenplan 2018.
  5. Die Zweckverbandsversammlung fordert die Geschäftsstelle auf, die Haushaltssatzung und den Haushaltsentwurf unmittelbar der Bezirksregierung Köln/Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorzulegen.

 


Personelle Auswirkungen:

keine

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n: 1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2017-131_Entwurf Haushaltssatzung 2018 (1716 KB)