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Sachlage: Gemäß § 6 (2) der Satzung ist die Verbandsversammlung zuständig für die Genehmigung der Haushaltssatzung. Gemäß § 8 (3) a) der Satzung ist für die Verabschiedung der Haushaltssatzung eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Der Zweckverband ist verpflichtet, seinen Haushalt nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) aufzustellen. Die Geschäftsführung hat den Entwurf des Haushaltsplans in der Sitzung der Zweckverbandsversammlung am 22. September 2017 schriftlich eingebracht. Es erfolgte dort eine mündliche Erläuterung und Begründung durch die Geschäftsführerin.
Nach Einbringung des Haushaltes durch die Verbandsversammlung hat der Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Tourismus in seiner Sitzung vom 6. November 2017 empfohlen, dass der Region Aachen Zweckverband die Region im Initiativkreis der Metropolitanen Grenzregionen vertritt und dass der Zweckverband im Jahr 2018 den jährlichen Mitgliedsbeitrag von 12.000 € aus seiner Verbandsumlage zahlen soll. Im seitens der Verwaltung eingebrachten Haushaltes waren hierzu bislang nur 6.000 € eingeplant. Es ist deshalb erforderlich, den Haushalt in der Kostenstelle 0101-540402 um 6.000 € und entsprechend die Umlage zu erhöhen. Kredit zur Liquiditätssicherung Die Einnahmen aus der Zweckverbandsumlage decken lediglich gut 39% der Gesamtausgaben des Zweckverbandes. Die restlichen Einnahmen ergeben sich aus projektbezogenen Fördermitteln, die in der Regel auf der Basis des Kostenerstattungsprinzips der Strukturfonds erst mit großer zeitlicher Verzögerung tatsächlich als Einnahmen verbucht werden können. Deshalb ist zur Liquiditätssicherung ein Rahmen von 1.000.000 € erneut unabdingbar.
Beschlussempfehlung: Die Zweckverbandsversammlung beschließt:
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: 1
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