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Sachlage: Am 18. September 2015 tagte die sog. euregionale Go/NoGo-Runde zur Beratung der eingereichten Projektskizzen der 1. Antragsrunde. Die Verbandsversammlung hatte dazu am 28.08.2015 ihre Beschlüsse gefasst (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 2015-049). Die Mitglieder der euregionalen Go/NoGo-Runde haben in o.g. Sitzung entschieden, zwei weitere Projektskizzen als zulässig zu erachten. Die Verwaltungsbehörde hat die Programmpartner daraufhin aufgefordert, ihr kurzfristig die regionalen Beschlüsse mitzuteilen, damit ein euregionales Umlaufverfahren zu beiden Projekten gestartet werden kann, so dass die Antragsteller zeitnah erfahren, ob sie die Möglichkeit einer Antragseinreichung erhalten.
Die Projektskizzen sind als Anlage beigefügt. Die Projekte im Einzelnen:
Kooperationsprojekt im Bereich der altersbedingten, chronischen Erkrankungen. Erforschung von Biomakern der Immunalterung für eine bessere personalisierte Therapie. Dazu sollen neue Diagnoseverfahren validiert und valorisiert werden, um den Zustand des Immunsystems zu bestimmen und Gesundheitsrisiken zu prognostizieren. Grundsätzlich ist der Ansatz positiv zu bewerten. Allerdings besteht der grenzüberschreitende Mehrwert in der reinen Bündelung von Wissen, die zu besseren Forschungsergebnissen führen soll. Der Projektansatz weist somit keine euregionale, sondern eine globale Problemstellung aus. Des Weiteren handelt es sich um Grundlagenforschung, welche nicht über das INTERREG-Programm finanziert wird. Die Projektpartner sollten sich um andere Förderinstrumente (z.B. OP EFRE, Horizon 2002) bemühen.
Beschlussempfehlung: Das Projekt ist nicht förderwürdig.
Ziel ist es, die Anzahl von Start-ups mit internationaler Ausrichtung zu erhöhen. Die geplanten Aktivitäten dienen zur Errichtung einer grenzüberschreitenden Lernplattform für Start-ups und wachsende Unternehmen nach modernsten Lernmethoden mit neuesten technologischen Standards. Das Projekt ist mit der GründerRegion Aachen besprochen worden und wird von ihr unterstützt.
Beschlussempfehlung: Das Projekt ist förderwürdig.
Beschlussempfehlung: a) Die Region Aachen beschließt die regionalen Stellungnahmen zu den nachträglich zu beratenden Projekten entsprechend den in der Vorlage einzeln dargestellten Beschlussempfehlungen. b) Die Zweckverbandsversammlung genehmigt der Dringlichkeitsentscheidung.
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: 2
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