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Sachlage: Gemäß §6 (2) der Satzung ist die Zweckverbandsversammlung zuständig für den Beschluss der Haushaltssatzung.
Der Entwurf der Haushaltssatzung wird hiermit eingebracht. Frau Prof. Dr. Vaessen wird den vorgelegten Entwurf in der Sitzung erläutern. In den Ergebnis- und Finanzplänen (ab Seite 1 der Anlage) handelt es sich bei dem dargestellten „Ergebnis 2016“ um das „vorläufige Ergebnis 2016“. Aus systemtechnischen Gründen konnte dies nicht entsprechend bezeichnet werden. Ebenfalls ist durch die buchhalterische Systemumstellung von newsystem kommunal zu Datev die Vorzeichensystematik im Vergleich der Jahre 2016/2017 zum Ansatz 2018 unterschiedlich ausgewiesen.
Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung ist für die Zweckverbandsversammlung am 01. Dezember 2017 vorgesehen.
Beschlussempfehlung: keine
Personelle Auswirkungen: Keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: Anlage 1 zur Vorlage 2017/131_Entwurf Haushaltssatzung 2018
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