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Sachlage: Gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung wählt die Verbandsversammlung aus dem Kreis der kommunalen Vertreter einen Vorsitzenden und vier Stellvertreter. Die Wahl erfolgt in der ersten Sitzung nach Bildung des Zweckverbandes und danach jeweils am Anfang und zur Mitte der Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaften. Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen nach dem Verfahren d’Hondt. Laut Mitteilung haben sich die Fraktionen auf Raoul Pöhler als einheitlichen Beschlussvorschlag für den Versammlungsvorsitz verständigt. Der einheitliche Beschlussvorschlag für die stellvertretenden Vorsitzenden wird durch die Fraktionen nachgereicht.
Beschlussempfehlung: Die Zweckverbandsversammlung wählt zum Vorsitzenden der VerbandsversammlungRaoul Pöhler 1. stellv. Vorsitzenden 2. stellv. Vorsitzenden 3. stellv. Vorsitzenden 4. stellv. Vorsitzenden
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: keine
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