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Sachlage: Ziel dieses Beratungsprogramms ist die Unterstützung von kleinen und mittelständi-schen Unternehmen bei der Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik unter Einbeziehung der Beschäftigten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für die ESF-Förderphase 2014 – 2020 das Beratungsprogramm unternehmensWert: Mensch neu aufgelegt. Der offizelle Start des Programmes war der 01.08.2015, die Phase der Beratung von Unternehmen und die Möglichkeit der Ausgabe von Beratungsschecks sind seit dem 05.10.2015 möglich.
Unternehmen sollen bundesweit einen flächendeckenden Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen in den vier Handlungsfeldern Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz erhalten.
Konkret soll das Programm:
Die Beratung gliedert sich in eine Erstberatung und eine Prozessberatung. Die Erst-beratung klärt die Förderfähigkeit eines Unternehmens, ermittelt den Veränderungs-bedarf anhand der vier Handlungsfelder und stellt einen Beratungsscheck aus. Die Prozessberatung erarbeitet die Handlungsziele und passgenaue Maßnahmen auf Basis der individuellen Analyse, initiiert Veränderungsprozesse unter Beteiligung der Beschäftigten und begleitet die ersten Umsetzungsschritte. Die Prozessberatung wird von Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberatern durchgeführt.
Die Förderung der Beratung beträgt pro Beratungstag à 1.000 € netto 80%. Es kön-nen maximal 10 Beratungstage gefördert werden. Die Anzahl der empfohlenen Beratungstage wird durch die Erstberatungsstelle festgelegt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Ministerium für Arbeit, In-tegration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen haben sich zur Vermeidung von Doppelförderungen auf eine Abgrenzung der Programme unternehmensWert: Mensch und Potentialberatung NRW verständigt. Dabei wird künftig der Zugang zu einem der beiden Programme über die Unternehmensgröße definiert. unternehmensWert: Mensch richtet sich in NRW an Kleinstbetriebe (unter 10 Be-schäftigte) und die Potentialberatung NRW kann von Unternehmen mit über 10 aber unter 250 Beschäftigten in Anspruch genommen werden.
Die Umsetzung des Programmes in der Region Aachen sowie die Erstberatung wird durch die Region Aachen – Zweckverband – Regionalagentur durchgeführt. Die Regionalagentur hat das Programm schon in der Modelprojektphase 2013 – 2014 umgesetzt und dabei 55 Beratungsschecks an Unternehmen aus der Region Aachen vergeben.
Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für (eu)regionale Arbeit und Fachkräftesicherung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: keine
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