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Vorlage - 2015/067  

 
 
Betreff: Dringlichkeitsentscheidung: ESF-Förderprogramm Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren - Interessenbekundungsverfahren für die Förderjahre 2016 - 2020 (Vorlagen-Nr. 2015/054)
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Arbeit und Bildung Bearbeiter/-in: Paul, Jonas
Beratungsfolge:
Ausschuss für (eu)regionale Arbeit und Fachkräftesicherung Entscheidung
12.11.2015 
SI/2015/005 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Arbeit und Fachkräftesicherung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

 

Insbesondere von Langzeitarbeitslosigkeit betroffene Menschen benötigen gezielte Hilfe und Unterstützung. Zu diesem Zweck fördert das Land Nordrhein-Westfalen Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren. Diese sind Anlaufstellen, die unabhängig von den zuständigen Rechtskreisträgern (z.B. SGB II oder SGB III) qualitätsgesicherte Beratung und Begleitung erwerbloser Personen anbieten. Das Angebot ist unabhängig davon, ob die Betroffenen Arbeitslosengeld beziehen. Es wendet sich auch an Berufsrückkehrende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen sowie Beschäftigte, die aufstockende SGB II Leistungen beziehen.

Die Einrichtungen bieten neben einzelfallbezogener Beratung, Gruppenangebote und Informationsveranstaltungen an und haben eine Lotsenfunktion zu weiteren Hilfs- und Beratungsangeboten.

 

Die Arbeitslosenzentren (ALZ) verfolgen einen niedrigschwelligen Ansatz. Sie bieten Begegnungsmöglichkeiten und soziale Kontakte. Ziele sind dabei einerseits den negativen Auswirkungen der Arbeitslosigkeit (z.B. Vereinsamung und Marginalisierung) entgegenzuwirken und die Menschen andererseits für weitergehende Beratungsangebote (z.B. in Erwerbslosenberatungsstellen) zu interessieren.

 

Die Erwerbslosenberatungsstellen (EBS) bieten den Menschen weitergehende Angebote und Beratung. In Gruppentreffs und persönlichen Beratungen stehen Fragen der berufliche Entwicklung, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, die wirtschaftliche und psychosoziale Situation im Mittelpunkt. Auch die Unterstützung bei rechtlichen Fragen, oder die Vorbereitung auf Termine bei Ämtern, sind Aufgabenbereiche der Einrichtungen.

 

Laufende Förderphase (bis Ende 2015)

 

In der laufenden Förderphase fördert das MAIS in der Region Aachen folgende Erwerbslosenberatungsstellen: „Alte Kaplanei“ des Sozialwerk Aachener Christen e.V. (Aachen), Erwerbslosenberatungsstelle des Berufsverband der KAB Diözesanverband Aachen e.V. (Aachen und Stolberg), Beratungsstelle für Erwerbslose der Evangelischen Gemeinde Düren (Düren), Erwerbslosenberatungsstelle Euskirchen der Wirkstatt e.V. (Euskirchen und Kall) und Erwerbslosenberatungsstelle im Kreis Heinsberg des Berufsverband der KAB Diözesanverband Aachen e.V. (Geilenkirchen und Erkelenz).

Als Arbeitsloszentren werden in der Region Aachen in der laufenden Förderphase folgende Einrichtungen gefördert: AHA 100 der Sozialprojekte der Gemeinde Christus unser Bruder Aachen-Nord e.V. (Aachen), KAP Anna der Picco Bella gGmbH (Aachen), Arbeitslosenzentrum Düren des Arbeitslosen-Zentrum Düren e.V. (Düren), Arbeitslosenzentrum Heinsberg des AMOS e.V. (Heinsberg) und Arbeitslosenzentrum Übach-Palenberg der AWO service gGmbH.

 

Interessenbekundungsverfahren

 

Verfahren, Fristen und Begründung der Dringlichkeit

 

Der Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) zum Interessenbekundungsverfahren erging am 14.09.2015. Interessierte Träger konnten mit Frist zum 04.10.2015 ihre Interessenbekundungen bei der Regionalagentur Aachen einreichen. Die Regionalagentur ist aufgerufen regionale fachliche Stellungnahmen zu den eingegangenen Interessensbekundungen zu verfassen und diese bis zum 21.10.2015 in Print-Form an die Gesellschaft für Innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) zu senden. Die Wahrung dieser Frist begründet die Dringlichkeitsentscheidung des Ausschusses unumgänglich.

Das MAIS entscheidet, welcher Träger ein positives Votum und damit eine Förderzusage erhält.

 

Regionale Kontingente

Der Aufruf zu den EBS und ALZ sieht einen Förderzeitraum von 2016 – 2020 vor. In der Region Aachen sieht der Aufruf die Förderung folgender Kontingente vor:

 

  • Aachen: 2 EBS und 2 ALZ
  • Düren: 1 EBS und 1 ALZ
  • Heinsberg: 1 EBS und 2 ALZ
  • Euskirchen: 1 EBS und 1 ALZ

Fachliche Stellungnahme der Region

Die Tabelle stellt eine Übersicht über die fristgerecht eingegangenen Interessenbekundungen zu EBS und ALZ in der Region Aachen und das Ergebnis der fachlichen Stellungnahme der Region dar. Die ausführlichen Stellungnahmen zu den eingereichten Konzepten finden Sie in der Anlage. Die Träger, welche die Fördervoraussetzungen im vollen Umfang erfüllen (A:) werden von der Verwaltung zur Förderung empfohlen.

 

Erwerbslosenberatungsstellen

Gebietskörper-

schaft

Träger

Zusammenfassende Stellungnahme der Region

Das vorgelegt Konzept…

A: entspricht in vollem Umfang den Fördervoraussetz-ungen

B: sollte auf Basis der Empfehlungen der Stellungnahme weiter entwickelt werden

C: entspricht nicht den Fördervoraussetzungen und wird deshalb nicht empfohlen

Aachen

 

Berufsverband der KAB des Diözesanverbandes Aachen e.V.

X

 

 

MYPEGASUS GmbH

 

X

 

Sozialwerk Aachener Christen e.V.

X

 

 

Düren

Evangelische Gemeinde Düren

X

 

 

Euskirchen

Wirkstatt e.V.

X

 

 

Heinsberg

Berufsverband der KAB des Diözesanverbandes Aachen e.V.

X

 

 

Arbeitslosenzentren

Gebietskörper-

schaft

Träger

Zusammenfassende Stellungnahme der Region

Das vorgelegt Konzept…

A: entspricht in vollem Umfang den Fördervoraussetz-ungen

B: sollte auf Basis der Empfehlungen der Stellungnahme weiter entwickelt werden

C: entspricht nicht den Fördervoraussetzungen und wird deshalb nicht empfohlen

Aachen

Picco Bella gGmbH

 

X

 

 

Sozialprojekte der Gemeinde Christus unser Bruder Aachen-Nord e.V.

X

 

 

Düren

Arbeitslosenzentrum Düren e.V.

X

 

 

Euskirchen

Wirkstatt e.V.

X

 

 

Heinsberg

Amos e.V.

X

 

 

AWO service gGmbH

X

 

 

 

 


Beschlussempfehlung:

 

  1. Die Region Aachen folgt den fachlichen Stellungnahmen zu den eingegangenen Interessenbekundungen zum ESF-Förderprogramm Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren. Die Region empfiehlt dem MAIS eine Förderung der Konzepte, welche die Fördervoraussetzungen im vollen Umfang erfüllen, per Dringlichkeitsbeschluss.

 

  1. Der Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 13.10.2015

 

 


Personelle Auswirkungen:

keine

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

 

ALZ-Interessenbekundung Amos e.V.

 

ALZ-Interessenbekundung Arbeitslosenzentrum Düren e.V.

 

ALZ-Interessenbekundung AWO service gGmbH

 

ALZ-Interessenbekundung Christus unser Bruder e.V.

 

ALZ-Interessenbekundung Picco Bella

 

ALZ-Interessenbekundung Wirkstatt e.V.

 

EBS-Interessenbekundung Evangelische Gemeinde zu Düren e.V.

 

EBS-Interessenbekundung KAB (Aachen)

 

EBS-Stellungnahme KAB (Aachen)

 

EBS-Interessenbekundung KAB (Heinsberg)

 

EBS-Stellungnahme KAB (Heinsberg)

 

EBS-Interessenbekundung My Pegasus GmbH

 

EBS-Interessenbekundung Sozialwerk Aachener Christen e.V.

 

EBS-Stellungnahme Sozialwerk Aachener Christen e.V.

 

EBS-Interessenbekundung Wirkstatt e.V.