Bürgerinformationssystem
Sachlage: Da die Region Aachen sich auf einen möglicherweise deutlich schnelleren Ausstieg aus der Braunkohle einstellen und konkrete Maßnahmen für einen präventiven Strukturwandel einleiten muss, hat die Zweckverbandsversammlung den Region Aachen – Zweckverband in der Sitzung vom Dezember 2016 beauftragt, gemeinsam mit der AGIT mbH, den Kammern und den Gewerkschaften einen Forderungskatalog zu erstellen, der sich an die Bundes- und Landesebene richtet. Ziel ist die Schaffung eines NRW-Sonderfonds zur Finanzierung von Strukturmaßnahmen für die Region Aachen zum Ausgleich der Aufgabe des „Betriebs Tagebau“. Die beauftragten Organisationen haben im Februar des Jahres das Papier „Den Wandel gestalten“ – Eckpunkte der Strukturentwicklung Region Aachen 2030 vorgelegt, das in einer Diskussionsrunde mit den Landtagskandidatinnen und -kandidaten in der Industrie- und Handelskammer Aachen besprochen wurde. Die sich aus dieser Veranstaltung ergebenden Anregungen und Ergänzungen wurden in die finale Fassung des als Anlage beigefügten Eckpunktepapiers eingebracht. Nach Verabschiedung durch die Zweckverbandsversammlung wird das Papier „Den Wandel gestalten“ – Eckpunkte der Strukturentwicklung Region Aachen 2030 über die Landtags- und Bundestagsabgeordneten sowie die Kandidaten für den Bundestag aus der Region Aachen in die Landes- und Bundespolitik eingebracht.
Beschlussempfehlung: Die Zweckverbandsversammlung verabschiedet das Papier „Den Wandel gestalten“ – Eckpunkte der Strukturentwicklung Region Aachen 2030 und beauftragt die Geschäftsstelle in Abstimmung mit den anderen Partnern dieses Papier über die Landtagsabgeordneten und die Bundestagsabgeordneten bzw. die Kandidaten für den Bundestag in die Landes- bzw. Bundespolitik einzubringen.
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: Anlage 1 zur Vorlage 2017/102_„Den Wandel gestalten“ – Eckpunkte der Strukturentwicklung Region Aachen 2030
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||