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Sachlage: Im Regionalplan der Bezirksregierung Köln werden aktuelle sowie zukünftige Siedlungs-, Infrastruktur- und Freiraumentwicklungen thematisiert und Ziele und Grundsätze auf Basis der jeweiligen gesamtplanerischen Entwicklungskonzepte zur Infrastruktur- und Siedlungsflächenpolitik der beteiligten Regionen Aachen, Bonn/Rhein-Sieg und Köln aufeinander abgestimmt. Die sachliche Entscheidungskompetenz steht hierbei dem Regionalrat Köln zu. Rechtsgrundlage des Regionalplanes bilden das Raumordnungsgesetz (ROG), der Landesentwicklungsplan NRW (LEP), die Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes sowie das Gesetz zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes
NRW. Inhaltliche Vorgaben ergeben sich vor allem aus den Zielsetzungen des am 08.02.2017 in Kraft getretenen neuen Landesentwicklungsplans. Des Weiteren sind die bestehenden Planungen beteiligter Fachplanungen, Kommunen und Städte raumwirksam einzubeziehen, da der Regionalplan zwingende Vorgaben an diese Träger macht. Die Aufstellung des Regionalplanes der Bezirksregierung Köln erfolgt im informellen Dialog mit den Gemeinden, Städten, Fachbehörden, Verbänden und der Politik. Dieser erfolgt auf verschiedenen Ebenen, wie beispielsweise durch Kommunalgespräche. Im Hinblick auf wachsende Flächennutzungskonkurrenzen und veränderte Raumansprüche wird der Regionalplan bei einer Neuaufstellung bzw. Fortschreibung mit einem Wirkungszeitraum für die nächsten zehn Jahre kontinuierlich an die neuen Erfordernisse angepasst und entsprechend aktualisiert. Aktuelle Problematiken ergeben sich durch die demographische Entwicklung, Verkehrs- und Infrastrukturengpässe, Knappheit an Entwicklungsflächen, den Klimawandel und die Energiewende sowie den Trend der Digitalisierung.
Der Regionalplan gliedert sich in die räumlichen Teilabschnitte der drei einzubeziehenden Regionen Köln, Bonn/Rhein-Sieg und Aachen und beinhaltet die jeweiligen regionalen Herausforderungen und Zielsetzungen der Teilräume. Im Rahmen des Zukunftsprozess Planung erarbeitet die Region Aachen einen kompakten Fachbeitrag zum Regionalplan, in welchem sich die Region mit ihren Besonderheiten einer Grenzregion sowie eines Raumes mit großen strukturellen Herausforderungen durch den Braunkohletagebau positioniert und Erwartungen für die Zukunft an die Bezirksregierung äußert. Unter Federführung des Region Aachen – Zweckverbandes werden im Rahmen des Zukunftsprozess Planung die erforderlichen Schritte für die Erarbeitung eines Fachbeitrages bis Anfang 2019 mit den Planungs- und Wirtschaftsförderungsverantwortlichen der Gebietskörperschaften, den Kammern, Nahverkehr Rheinland, der Innovationsregion Rheinisches Revier sowie der AGIT mbH koordiniert. Die Aufgabe ist die Erarbeitung eines dynamischen Regionalentwicklungskonzeptes mit den Schwerpunkten Siedlung, Freiraum und Infrastruktur. Gemeinsame regionale Infrastruktur- und Raumentwicklung wird zur Mobilitätssicherung, Wohnraum- und Gewerbeflächenversorgung und Daseinsvorsorge in Zukunft an Bedeutung gewinnen.
Der zuständige Abteilungsleiter „Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft“ der Bezirksregierung Köln, Herr Udo Kotzea, stellt den Prozess des informellen und formellen Planverfahrens mit dem aktuellen Sachstand und die Zusammenarbeit mit den Regionen dar.
Beschlussempfehlung: keine
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: keine
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