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Sachlage: Mit Datum vom 13.03.2017 hat die Geschäftsführung des Zweckverbandes den Entwurf des Jahresabschlusses 2016 gem. § 95 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m. § 18 Abs. 1 GkG aufgestellt und dem Verbandsvorsteher zur Bestätigung vorgelegt. Die Bestätigung des Verbandsvorstehers erfolgte mit Datum vom 16.03.2017. Gem. § 13 der Satzung des Zweckverbandes bedient sich der Zweckverband zur Durchführung seiner Prüfaufgaben eines Mitgliedes der örtlichen Rechnungsprüfung oder eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Die Zweckverbandsversammlung hat in der Sitzung vom 26.02.2012 beschlossen, das Rechnungsprüfungsamt der StädteRegion Aachen mit der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses zu beauftragen.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2016 weist erneut einen Jahresfehlbetrag i.H.v. 18.117,75 € aus. Es wird vorgeschlagen – nach Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2016 – diesen Jahresfehlbetrag zunächst durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und nachfolgend durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken. Die Bezirksregierung Köln als Kommunalaufsicht wird unverzüglich über den erneuten Jahresfehlbetrag in Kenntnis gesetzt.
Beschlussempfehlung: Die Zweckverbandsversammlung nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2016 zur Kenntnis.
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: Anlage 1 zur Vorlage 2017/100_Entwurf Jahresabschluss 2016
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