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Sachlage: Mit dem Programm Regionale Kulturpolitik hat sich das Land NRW das Ziel gesetzt, die kulturellen Schwerpunkte und Profile der einzelnen Regionen zu schärfen, die Entstehung nachhaltiger, auch spartenübergreifender Kooperationen von Kultureinrichtungen, Kulturinitiativen und Kulturschaffenden zu erleichtern und die Bildung neuer, vernetzter Strukturen anzuregen. Im Fokus stehen u.a. eine Verbesserung der kulturellen Strukturen, die Sicherung der kulturellen Grundversorgung durch Kooperation, Koordination, Vernetzung und sinnvolle Arbeitsteilung, Fortschritte beim Informationsaustausch und regionales Kulturmarketing. Gefördert werden auch Vorhaben, die Kultur im Kontext mit anderen Aufgabenfeldern betrachten und entsprechend vernetzen (wie z.B. Demografischer Wandel, Tourismus, Wirtschaft). Der Schwerpunkt des Förderprogramms liegt dabei auf der Anschubfinanzierung, um die Entwicklung der Kulturregionen mit vernetzten Projekten zu unterstützen.
Projekte können in der Regel drei Mal beantragt werden. Maximal bis zu fünf Mal kann bei begründetem regionalen Interesse das gleiche Projekt eingereicht werden: im vierten und fünften Antrag ist nur noch eine degressive Förderung möglich. Die Förderung darf dann max. 80% der Fördersumme der bisherigen Förderung betragen. Diese Regel soll auch für bereits bestehende Projekte gelten. Dieses Verfahren wird analog bei der Förderung von Festivals angewandt. Über besondere Ausnahmen im Einzelfall entscheidet die Zweckverbandsversammlung in enger Abstimmung mit dem MFKJKS.
Ab Herbst 2015 wird ein neues kulturfachliches Beratungsgremium für die Dauer von drei Jahren berufen. Es besteht aus der Ausschuss-Vorsitzenden, fachkompetenten Vertretern und Vertreterinnen aus den Gebietskörperschaften und den kulturpolitischen Sprechern und Sprecherinnen der Fraktionen der ZV-Versammlung. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW (MFKJKS), die Bezirksregierung Köln und die Verwaltung des Zweckverbandes haben beratenden Status. Alle eingereichten RKP-Projekte werden durch das kulturfachliche Beratungsgremium begutachtet. Die Bewertung bildet die Grundlage der formalen Entscheidungen im Fach-ausschuss/Zweckverbandsversammlung.
Grundlage der Bewertung der Projektanträge aus allen zehn Kulturregionen NRWs sind die allgemeinen Zielsetzungen von RKP und das jeweilige Kultur-Profil der Kulturregion. Im Jahr 2009 wurde ein Regionales Kulturleitbild zur künftigen Ausrichtung der kulturellen Arbeit der Region Aachen entwickelt, welches strukturell mit den Leitplanken der Grenzüberschreitung und der europäischen Dimension der Region Aachen als Partnerregion der Euregio Maas-Rhein angelegt ist. Dieses Kulturleitbild ist sehr offen angelegt mit dem Fokus der Ausrichtung der Region Aachen als Teil einer europäischen Modellregion. Vor diesem Hintergrund wurden für das Förderjahr 2016 folgende Schwerpunkte festgelegt: - Digitale Welten - Kultur und Wirtschaft - Kultur und Wissenschaft - Querschnittsaufgabe „Kulturelle Bildung“
Alle Projekte werden mit Schulnoten von 1 bis 4 bewertet. Auf der Basis der Notenbewertung der Projekte wird ein Ranking der Projekte erstellt. Alle Projekte mit einer Bewertung 2,9 und besser werden von der Region Aachen dem Ministerium zur Förderung vorgeschlagen und aufgefordert, fristgerecht einen formalen Förderantrag zu stellen. Projekte mit „Nachqualifizierungsbedarf“, d.h. kleineren Nachbesserungen wie z.B. einem fehlenden Partner o.ä., sollen so bewertet werden, als hätten sie die Auflage schon erfüllt und gelangen so ins normale Ranking. Alle Projekte mit einer Note >2,9 gelten als ‚Reserveprojekte‘ und werden - falls im Laufe des Bewilligungsjahres noch entsprechende Mittel zur Verfügung stehen - direkt von der Bezirksregierung Köln ggf. aufgefordert, einen formalen Antrag nachzureichen.
• Ausschuss für (eu)regionale Kultur, Bildungs- und Wissensregion: Auf Grundlage der Vorberatungen berät der Ausschuss über jedes Projekt. Wenn eine Abweichung gewünscht wird, gibt es zu dem Projekt eine offene Abstimmung unter den stimmberechtigten Mitgliedern. Mit dem neuen online-Einreichungsverfahren wird die Rankingliste anschließend an die Bezirksregierung Köln und das MFKJKS übermittelt und die Projektträger informiert und ggf. zur Antragseinreichung aufgefordert.
Für 2016 wurde beschlossen: Die Zweckverbandsversammlung als Beschlussgremium des Zweckverbandes (siehe Satzung § 6 und § 9) kann eine abschließende Förderempfehlung zu den eingereichten RKP-Projekten diesjährig wegen der bereits festgelegten Sitzungsterminierung erst am 04.12.2015 abgeben. Die landesweite Zeitplanung des Antragsverfahrens (s.o.) kann dadurch nicht eingehalten werden. Falls die Zweckverbandsversammlung zu einer abweichenden Empfehlung kommt, müsste die Antragstellung im Einzelfall mit dem MFKJKS abgestimmt werden.
Beschlussempfehlung: Die Zweckverbandsversammlung der Region Aachen schließt sich den Beratungsergebnissen des Ausschusses für (eu)regionale Kultur, Bildungs- und Wissensregion auf der Grundlage der Vorberatungen des Kulturfachlichen Beratungsgremiums vom 27.10.15 an und teilt diese als regionale Empfehlung dem Land NRW mit.
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: RKP Projekte Allgemein RKP Projekt Nr.1_VE RKP Projekt Nr. 2 RKP Projekt Nr.3 RKP Projekt Nr.4 RKP Projekt Nr.5 RKP Projekt Nr.6 RKP Projekt Nr.7 RKP Projekt Nr.8 RKP Projekt Nr.9 RKP Projekt Nr.10 RKP Projekt Nr.11 RKP Projekt Nr.12 RKP Projekt Nr.13 RKP Projekt Nr.14 RKP Projekt Nr.15 RKP Projekt Nr.16 RKP Projekt Nr.17 RKP Projekt Nr.18_VE
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