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Auszug - Sachstand zum Regionalplan  

 
 
SI/2019/055 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Tourismus
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Tourismus Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 06.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:45 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Saal 2
Ort: Technologiezentrum am Europaplatz
2019/289 Sachstand zum Regionalplan
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Regionalentwicklung Bearbeiter/-in: Engelhardt, Marlene
 
Beschluss


Kenntnisnahme

 

 

Herr Udo Kotzea, Direktor der Abteilung Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft der Bezirksregierung Köln, erläutert den aktuellen Sachstand im Regionalplanverfahren.

Herr Kotzea führt aus, dass die Landesbedarfserrechnung für Flächen in allen Regionen in NRW identisch ist. Die Berechnungsverfahren sind so zu führen, dass sie justiziabel sind. In der Vergangenheit wurde bisher jeder Regionalplan vor Gericht angefochten, sodass es von größter Bedeutung ist im z. Zt. stattfindenden Verfahren Rechtssicherheit herzustellen, da der Regionalplan die Basis für die kommunale Planung darstellt. Zentrales Thema sei die Frage „Nutzung versus Freiraum“.

In der ersten Planungsstufe wurden die endogenen Flächenbedarfe der Kommunen ermittelt – Herr Kotzea macht deutlich, dass bereits in diesem Schritt alle Handlungsmöglichkeiten im bestehenden Rechtsrahmen zu Gunsten der Kommunen ausgeschöpft wurden. Ergänzt wird der endogene Bedarf um den exogen ausgelösten Bedarf (Überschwappeffekt).

Für die Ermittlung der exogenen Bedarfe v.a. in den Ballungszentren bilden die Ergebnisse der Region+-Prozesse die Bewertungsbasis. Hierbei besteht die Möglichkeit die exogenen Bedarfe komplett oder anteilig auf eine dritte Kommune auszulagern, ohne einen vorher definierten Verteilschlüssel anzuwenden.

Die Bezirksregierung strebt an, eine erste Berechnung der Flächenbedarfe im Regierungsbezirk Köln im Herbst 2019 durchzuführen, welche im Winter im Regionalrat diskutiert werden soll. Gleichzeitig sollen die durch die Neuauflage des Regionalplans erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfungen frühzeitig initiiert werden, da dies in der Implementierungsphase Zeit spare.

 

Herr Kotzea führt weiter aus, dass der Strukturwandel Flächenbedarfe nach sich ziehen wird. Hierfür müssten an anderer Stelle Flächennutzungen eingeschränkt werden.

Erste flächenrelevante Maßnahmen im Zuge des Strukturwandels sind im Regionalplan gesichert. Hierbei handelt es sich um den Campus Aldenhoven, den Flugplatz Merzbrück, den Brainergy Park, das Industriedrehkreuz Weisweiler – Inden – Stolberg sowie den Campus Erft der TH Köln.

 

Herr Kotzea führt aus, dass die Erarbeitung eines politisch legitimierten regionalen Leitbildes im Zuge des Strukturwandels hilfreich sei. Hierbei sollte dieses Leitbild den zusätzlichen Flächenbedarf ausweisen, welcher als „Sonderbedarf Strukturwandel“ die Grundlage für die Aufnahme in den Regionalplan bilden werde. Hierbei muss in allen Fällen die Anmeldung von Mehrbedarfen hinreichend begründet werden. Im Zuge dessen sollte die Region sich auf 2-3 Konzentrationsflächen verständigen, da der Strukturwandel nicht mit einer kommunalen Zersplitterung von Flächen im Regionalplan verankert werden könne.

 

Herr Kotzea weist darauf hin, dass der Regionalplan ein Prozess sei, in dem auch zu einem späteren Zeitpunkt flexibel auf neue Gegebenheiten reagiert werden könne. So sei es wahrscheinlich, dass im neuen Regionalplan Flächen bis 10ha ohne Planänderungsverfahren umverteilt werden können.

Darüber hinaus hebt Herr Kotzea die Beachtung von Klimaeffekten im Rahmen der Regionalplanung hervor, so sei beispielsweise die Bedeutung von Kaltluftschneisen zu berücksichtigen. Bereits heute seinen Klimafolgen in den Zentren der Ballungsgebiete zu messen, weitere Beeinträchtigungen gelte es zu verhindern.