Bürgerinformationssystem
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt, dass 1.) Ab dem jahr 2020 zukünftige Sitzungen zu arbeitnehmer*innenfreundlichen Zeiten und damit regulär nicht vor 16 Uhr stattfinden sollen. Die Ausschuss- und Versammlungsvorsitzenden werden gebeten, sich bei der Festlegung der Sitzungstermine im Sinne dieses Beschlusses einzusetzen. 2.) die Beratungsreihenfolge die Beteiligung der Mitgliedkörperschaften des Region Aachen Zweckverbandes und ihre entsandten Vertreterinnen und Vertreter regulär durch rechtzeitige, digitale Bereitstellung der Vor- und Unterlagen (mindestens 10 Werktage vor der entsprechenden Sitzung) sicherstellt. Vorgesehene Power-Point Präsentationen in den Fachausschüssen und in der Verbandsversammlung sollen als Anlagen den Vorlagen beigefügt werden. Tischvorlagen müssen die begründete Ausnahme bleiben. 3.) Dringlichkeitsentscheidungen die Ausnahme bleiben und schlüssig begründet werden müssen. Im Zweifelsfall ist das Instrument der Sondersitzungen zu nutzen (s. Satzung und Geschäftsordnung). 4.) die Geschäftsführung des Region Aachen Zweckverbandes möglichst zeitnah Beteiligungsangebote für zivilgesellschaftliche Gruppierungen und (Bürger*innen-)Initiativen vorstellt, um diese im Prozess der Gestaltung des Strukturwandels als Ideengeber*innen, Expert*innen und Betroffene konstruktiv einzubinden. Bei konkreten Themen oder Projekten sollen Initiativen auch in den entsprechenden Ausschüssen gehört werden. Mindestens der jährlich stattfindende „Regionaltag“ soll als zentrale Beteiligungs-Plattform genutzt werden.
Einstimmig
Frau Professor Vaaßen machte den Vorschlag die Beteiligungsformate für die Zivilgesellschaft im Rahmen der Taskforce Sitzung am 3.7.2019 zu erörtern.
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