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Beschluss:
1. Die Verbandsversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den dazu gehörenden Haushaltsentwurf für den Haushalt des Jahres 2019. 2. Die Zweckverbandsversammlung genehmigt den beigefügten Stellenplan 2019. 3. Die Zweckverbandsversammlung fordert die Geschäftsstelle auf, die Haushaltssatzung und den Haushaltsentwurf unmittelbar der Bezirksregierung Köln/Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorzulegen. 4. Um Haushaltsrisiken frühzeitig zu erkennen, wird quartalsweise durch die Geschäftsstelle ein Finanzbericht erstellt und dieser der Verbandsversammlung vorgelegt. Der Haushalt 2020 wird auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs sowie der Ergebnisse des Finanzberichtes fortgeschrieben.
Einstimmig
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