Bürgerinformationssystem
Beschluss:
a) Die Region Aachen beschließt die regionalen Stellungnahmen zu den nachträglich zu beratenden Projekten entsprechend den in der Vorlage einzeln dargestellten Beschlussempfehlungen. b) Die Zweckverbandsversammlung genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung.
Einstimmig |
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