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Beschluss:
Die Zweckverbandsversammlung trifft folgende Entscheidungen: Sie stellt gemäß § 96 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG den Jahresabschluss zum 31.12.2016 in der Fassung des Prüfberichtes vom 06.02.2018 fest. Sie beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG, dass der Jahresfehlbetrag in Höhe von 17.576,38 € entsprechend § 75 GO sowie gemäß Ziff. 3.1.2.2 der Handreichungen zu § 75 GO NRW der Ausgleichsrücklage zu entnehmen ist. Der darüber hinausgehende Anteil des Fehlbetrages i.H.v. 3.984,39 € wird durch Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage gedeckt. Sie erteilt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG dem Verbandsvorsteher die vorbehaltlose Entlastung.
Einstimmig |
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