Bürgerinformationssystem
Beschluss:
Kenntnisnahme
Frau Prof. Dr. Vaeßen erläutert den neuen Ablauf in der Beratung der eingereichten INTERREG-Anträge:
Das z. Zt. übliche zwei-stufige Verfahren (1. Einreichung und Bewertung von Skizzen, 2. Einreichung der Anträge) wird durch ein – nach niederländischem Recht vorgesehenes - einstufiges Bewertungsverfahren ersetzt. Nach wie vor werden die erstellten Skizzen zu einem bestimmten Stichtag eingereicht. Im Anschluss daran erfolgt eine Beratung zur inhaltlichen und technischen Unterstützung der Antragsteller durch die sog. „regionalen Antennen“. Die so erarbeiteten Anträge der Projektpartnerschaften werden nach der regionalen Bewertung* offiziell bei der Verwaltungsbehörde eingereicht und dann dem Begleitausschuss vorgelegt. Der Begleitausschuss entscheidet abschließend über die Genehmigung der eingereichten Projektanträge.
*Die regionale Bewertung der eingegangenen Projektanträge der dritten Antragsrunde findet in den Ausschusssitzungen der Region Aachen im Oktober/November d.J. an. Die abschließende Beurteilung durch den INTERREG-Begleitausschuss steht im März 2018 an. |
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