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Beschluss: - Die Region Aachen folgt den fachlichen Stellungnahmen zu den eingegangenen Interessenbekundungen zum ESF-Förderprogramm Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren. Die Region empfiehlt dem MAIS eine Förderung der Konzepte, welche die Fördervoraussetzungen im vollen Umfang erfüllen, per Dringlichkeitsbeschluss.
- Der Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 13.10.2015
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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