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Beschluss:
Die Verbandsversammlung trifft folgende Entscheidungen: Sie stellt gemäß § 96 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG den Jahresabschluss zum 31.12.2022 in der Fassung des Prüfberichtes vom 26.06.2023 fest. Sie beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 19a GkG, dass der Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 70.510,83 € gem. § 19a GkG der Ausgleichsrücklage mit einem Betrag von 23.503,61 € zuzuführen ist. Der Differenzbetrag des Jahresüberschusses i.H.v. 47.007,22 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Sie erteilt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG dem Verbandsvorsteher die vorbehaltlose Entlastung.
Einstimmig
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