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Auszug - Informationen zum Stand der Krankenhausreform und mögliche Auswirkungen auf die Versorgung in der Region Aachen   

 
 
SI/2023/114 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:51 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Park-Terrassen
Ort: Park-Terrassen: Dammstr. 40, 52066 Aachen
2023/033 Informationen zum Stand der Krankenhausreform und mögliche Auswirkungen auf die Versorgung in der Region Aachen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Gesundheitswirtschaft Bearbeiter/-in: Cieminski, Ute
 
Beschluss


Beschlussempfehlung:

keine

 

Frau Szymczak vom MAGS NRW stellt den aktuellen Stand der Krankenhausreform in Nordhein-Westfalen vor (Präsentation, vgl. Anlage).

 

Frau Claudia Moll MdB kann nicht – wie eigentlich geplant – im Ausschuss vortragen, da sie zeitgleich zur Ausschusssitzung eine andere terminliche Verpflichtung im Bundestag hat.

 

Frau Kanzler merkt an, dass in diesem Kontext die unterschiedlichen Versorgungsdichten durch Krankenhäuser in NRW zu berücksichtigen sind (Bsp: Ruhrgebiet vs. Eifel).

 

Frau Szymczak verweist darauf, dass in NRW mit der neuen Reform 90 Prozent der Bevölkerung ein Krankenhaus in 20 Minuten Entfernung erreichen können sollen. Die Vorgabe des Bundes sieht 30 Minuten vor.

 

Sie berichtet von der Vorhaltevergütung für Krankenhäuser im Rahmen der neuen Regelungen zur Krankenhausfinanzierung. Sie geht davon aus, dass das Konzept der Leistungsgruppen in den Abstimmungsgesprächen Berücksichtigung finden wird und nicht mit den Vorgaben des Bundes im Widerspruch stehe.

 

Frau Schmitt-Promny erkundigt sich, inwiefern Spezialkompetenzen von Kliniken im ländlichen Raum mit der Krankenhausreform erhalten bleiben. Zudem fragt sie, ob die Akuthilfe innerhalb von 20 Minuten auch bei speziellen Krankheitsbildern wie z.B. Schlaganfallpatient*innen gewährleistet sein wird. Zudem bittet sie die Referentin zu erklären, wie weiterhin ein hohes Niveau in der Fachärzt*innen-Ausbildung gewährleistet werden kann.

 

Frau Szymczak berichtet: NRW verfolgt den Ansatz, den Krankenhäusern die entwickelten Spezialkompetenzen nicht zu entziehen. Die regionalen Unterschiede werden so berücksichtigt und Spezialgebiete müssen nicht ausschließlich von den Maximalversorgern übernommen werden. Intensivmedizin wird auch auf Kreisebene geplant, damit die Versorgung innerhalb von 20 Minuten sichergestellt werden kann. Die grundständige Ausbildung soll an einem Standort funktionieren, verantwortlich hierfür ist die Ärztekammer. Für die Ausbildung in Fachbereichen kann es zu Standortwechseln in der Ausbildung kommen.

 

Herr Weber hält die Krankenhaus-Finanzierung in der Übergangszeit für riskant, da Geschäftsführungen und Träger der Krankenhäuser zunächst nicht abschätzen können, welche Leistungen in welcher Höhe vergütet werden und daher keine ausreichende Geschäftsplanung möglich ist. Er erkundigt sich nach Überbrückungsmöglichkeiten bis die Reform greift.

 

Frau Szymczak erläutert, dass die alten Vergütungsregelungen gelten, solange es keine neuen Feststellungsbescheide gibt. Zudem soll es nur für bestimmte Leistungen Vorhaltevergütungen geben.

 

Herr Dr. Nolten resümiert, dass Übergangszeiten zwischen Reformen immer ein gewisses Risiko bergen, es jedoch manchmal keine Alternative zu Reformen gibt, die Qualität und Effizienz von vorhandenen Strukturen stärken.

 

Frau Breidenbach erkundigt sich nach den konkreten Auswirkungen auf die Krankenhauslandschaft in der Region Aachen.

 

Frau Szymczak verweist darauf, dass der Prozess noch nicht abgeschlossen ist und sie zurzeit deshalb dahingehend keine Aussage treffen kann.

Herr Hartmann weist auf mögliche Bevorzugungen bei der Abrechnung von Leistungen bei Kooperationen von Krankenhäusern hin.

Herr Hermanns stellt fest, dass nach dem Bundesmodell fast zwei Drittel der Krankenhäuser in NRW schließen könnten. Laut der Planung des Landes NRW blieben jedoch alle 358 Krankenhäuser bestehen. Er fragt nach der Einschätzung von Frau Szymczak.

 

Frau Szymczak weist darauf hin, dass Schließungen nicht das Ziel der Reform sind. Bei der Umsetzung könnte es jedoch zu vereinzelten Schließungen oder Zusammenlegungen kommen. Die Entscheidungen werden je nach Region unterschiedlich ausfallen und sich nach dem Bedarf, der wirtschaftlichen Tragfähigkeit sowie der Qualität des Krankenhauses richten.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu Protokoll_TOP 2_KH-Reform_Symczak (887 KB)