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Herr Dr. Kehren, Vorsitzender der Verbandsversammlung, begrüßt die Anwesenden und eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung um 15:00 Uhr.
Die Verbandsversammlung tagt in Form einer hybriden Sitzung. Im Vorfeld der Verbandsversammlung wurde dazu von der Geschäftsstelle - nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln - mitgeteilt, dass die ordentlichen Mitglieder, die per Videokonferenz teilnehmen nicht stimmberechtigt sind. Frau Schmitt-Promny und Herr Kolvenbach geben zu Protokoll, dass sie die rechtliche Auffassung anzweifeln, vor allem vor dem Hintergrund der pandemischen Lage. Herr Kolvenbach bittet Frau Regierungspräsidentin Walsken die Rechtsgrundlage zu überprüfen. Im Nachgang zur Sitzung der Verbandsversammlung teilte die Bezirksregierung Köln der Geschäftsstelle am 06.12.2021 folgendes mit: „Da die epidemische Lage von besonderer Tragweite vom NRW-Landtag nicht verlängert worden ist, können eilbedürftige Angelegenheiten nicht mehr gemäß § 15b GkG NRW im Umlaufverfahren gefasst bzw. Entscheidungsbefugnisse der Vertretungen auf den Hauptausschuss übertragen werden. Unabhängig davon gibt es in NRW derzeit keine Rechtsgrundlage dafür, dass Sitzungen mit Abstimmungen kommunaler Gremien „hybrid“ durchgeführt werden können. Eine persönliche Anwesenheit im Rahmen einer Präsenzsitzung ist daher notwendig. Lediglich ein Pairing ist möglich.“.
Herr Dr. Kehren teilt mit, dass unter den Fraktionsvorsitzenden Einigkeit darüber besteht, dass Beschlüsse nach Fraktionsstärke gefasst werden. |
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