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Auszug - Initiative Fly4health  

 
 
SI/2021/087 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:51 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Park-Terrassen
Ort: Park-Terrassen: Dammstr. 40, 52066 Aachen
2021/050 Initiative Fly4health
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Region Aachen Bearbeiter/-in: Cieminski, Ute
 
Beschluss


Kenntnisnahme

 

Herr Prof. Dr. Michael Czaplik stellt die Initiative Fly4Health und ihren Nutzen für die Region Aachen vor. Diese sieht den Einsatz von autonom fliegenden Drohnen für medizinische Anwendungen vor. Fly4Health geht aus der Zusammenarbeit der beiden Start-ups flyXdrive und Docs in Clouds hervor und versucht bisherige Forschungsergebnisse zu verstetigen.

 

Die Anwendung von autonom fliegenden Drohnen kann in drei Säulen dargestellt werden:

-          mittels einer Vogelperspektive kann ein schneller Lageüberblick im Katastrophenfall erfolgen

-          medizinische Güter können schnell und klimafreundlich transportiert werden

-          Rettungsdienste können bedarfsgerecht und schnell Waren transportieren

 

Die Initiative Fly4Health nutzt für die Drohnen nicht die bekannten Quadrocopter, sondern Kippflügler. Diese sind deutlich schneller als Quadrocopter und weit weniger anfällig für Problematiken wie Gegenwind.

 

In den Drohnen gibt es ausreichend Stauraum. Beispielsweise konnte im Projekt FALKE die Nutzung von autonomen Drohnen zur Erfassung einer Großschadenslage untersucht werden, indem diese die Anzahl und den Zustand von Verletzten erfassten. Im Projekt Vision konnte mit der Feuerwehr Dortmund erforscht werden, inwieweit diese Drohnen bei der Erfassung von Brandherden oder eingeschlossenen Personen helfen.

 

Aktuell befindet sich das Projekt EULE in der Beantragung. Hier soll die Anwendung autonomer Drohnen beim Transport von medizinischen Gütern, wie bspw. Medikamente, Labor- oder Blutproben, zwischen medizinischen Einrichtungen eingeführt werden. Hier bietet der Transport über Ländergrenzen hinweg eine spannende Herausforderung. Für die Umsetzung sollen kurzfristig über ein Webinterface Flüge buchbar sein, sodass Flugraumbeschränkungen eingehalten werden können.

 

Die gezeigte Präsentation wird im Anhang bereitgestellt.

 

 

Nachfragen:

Herr Weber hat eine Nachfrage zu der Regelung des Flugverkehrs und wie Fly4Health diese Regelungen beachtet. Herr Prof. Dr. Czaplik erläutert, dass ein Flugraum über das Webportal reserviert werden kann. Dies ist auch grenzüberschreitend möglich und wird aktuell noch erprobt.

 

Herr Dr. Kehren fragt die Möglichkeit des nächtlichen Notfalltransports von Laborproben nach.  Herr Prof. Dr. Czaplik erläutert, dass dies technisch möglich ist, in Bezug auf den rechtlichen Rahmen sagt er Herrn Dr. Kehren eine Rückmeldung zu.

 

Frau Schmitt-Promny hat Nachfragen zur zukünftigen Stationierung und zum Geschäftsmodell von Drohnen für medizinische Transporte. Herr Prof. Dr. Czaplik geht davon aus, dass sich zunächst Modelle ähnlich dem „Carsharing“ etablieren. Einrichtungen und Unternehmen, die Drohnen für medizinische Transporte regelmäßig einsetzen, würde in einigen Jahren voraussichtlich eigene Drohnen einsetzen.

 

Frau Breidenbach betont, dass die Vernetzung von Forschung und Anwendung hier gut dargestellt wird. Dies überzeugte die Region Aachen die Initiative zu unterstützen.

 

Herr Derichs fragt nach anderen ähnlichen Projekten und Initiativen in der Region und auch darüber hinaus. Aktuell sind Herrn Prof. Dr. Czaplik nur zwei Projekte in Berlin und in Antwerpen bekannt, sodass die Konkurrenz sehr klein ist.

 

Herr Dr. Nolten erbittet eine kurze Einschätzung des rechtlichen Rahmens für den Einsatz von Drohnen im Transport medizinischer Güter. Herr Prof. Dr. Czaplik erläutert, dass zahlreiche Gesetze tangiert werden, es jedoch in einigen Fällen bereits einen rechtlichen Rahmen gibt, der nun erprobt wird. In anderen Anwendungsfällen muss der rechtliche Rahmen jedoch noch geschaffen werden.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zum Protokoll_fly4health (2227 KB)