Beschluss:
1. Dringlichkeitsentscheidung:
Die Zweckverbandsversammlung nimmt das Ergebnis - den Prüfungsbericht und die Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks - der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses des Region Aachen - Zweckverband für das Haushaltsjahr 2014 vom 08.04.2016 zur Kenntnis.
Die Zweckverbandsversammlung trifft folgende Entscheidungen:
Sie stellt gemäß § 96 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG den Jahresabschluss zum 31.12.2014 in der Fassung des Prüfberichtes vom 08.04.2016 fest.
Sie beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 28.521,47 € entsprechend der Empfehlung der Rechnungsprüfung zu 2/3 = 19.014,32 € in die Allgemeine Rücklage und zu 1/3 = 9.507,15 € in die Ausgleichsrücklage eingestellt wird.
Sie erteilt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG dem Verbandsvorsteher die vorbehaltlose Entlastung.
2. Zweckverbandsversammlung
Die Zweckverbandsversammlung bestätigt die Dringlichkeitsentscheidung vom (18.04.2016)
Einstimmig