Kenntnisnahme
Brigitta Brinker, Jobcenter Städteregion Aachen, erläutert die ersten Erfahrungen über den Transferworkshop am 20.02.2019 und die Neuerungen mit dem Teilhabechancengesetz (§ 16 e, § 16 i, SGB II. Im Jobcenter der Städteregion Aachen konnten schon einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Regelförderung des neuen Instruments aufgenommen werden. Die meisten davon stammen aus dem Vorgängerprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt.
Simon Zabel, Region Aachen – Regionalagentur, ergänzt die Angaben. Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen dem Landesprogramm Öffentlich geförderte Beschäftigung und dem Teilhabechancengesetz. So fehlt bei letzterem ein vorgeschaltetes Coaching. Auch das Gruppengefühl und die Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden bei der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes fehlen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilte mit Schreiben vom 19.1.2019 mit, „dass eine Zuweisung von potenziellen Teilnehmenden nach § 16 e und § 16 i SGB II in bereits laufende ÖGB NRW Vorhaben nicht mehr erfolgen kann.“ Derzeit prüft das Land, welche Unterstützungsmöglichkeiten notwendig und umsetzbar sind.
Die Regionalagentur bietet an, eine solche Veranstaltung auch in den anderen Gebietskörperschaften zu wiederholen.