Die Region Aachen folgt den fachlichen Stellungnahmen zu den eingegangenen Interessenbekundungen zum ESF-Förderprogramm Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren. Die Region empfiehlt dem MAIS eine Förderung der Konzepte, welche die Fördervoraussetzungen im vollen Umfang erfüllen, per Dringlichkeitsbeschluss.
Der Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 13.10.2015
12.11.2015 - Ausschuss für (eu)regionale Arbeit und Fachkräftesicherung
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Region Aachen folgt den fachlichen Stellungnahmen zu den eingegangenen Interessenbekundungen zum ESF-Förderprogramm Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren. Die Region empfiehlt dem MAIS eine Förderung der Konzepte, welche die Fördervoraussetzungen im vollen Umfang erfüllen, per Dringlichkeitsbeschluss.
Der Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 13.10.2015