Kenntnisnahme
Christine Kappes (Region Aachen – Regionalagentur) erläutert den aktuellen Sachstand zum Ausbildungsprogramm NRW.
Es wird angemerkt, dass die Rahmenbedingungen kritisch gesehen werden. Es wird be-fürchtet, dass nicht alle Plätze besetzt werden können. Dies gilt insbesondere für den Kreis Euskirchen.
Maßgeblich für die regionale Zuordnung (Gebietskörperschaft) ist der Wohnort des/der Jugendlichen.
Die Förderung wird für 2 Ausbildungsjahre gewährt und ist noch nicht für die Teilzeitberufs-ausbildung geöffnet.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Bezeichnungen in der Liste der zu berücksichtigenden Berufe nur in der männlichen Form benannt sind. Dies sollte korrigiert werden.