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Tagesordnung - SI/2022/102 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband  

 
 
Bezeichnung: SI/2022/102 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband
Gremium: Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband
Datum: Fr, 10.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:22 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: ENERGETICON: Fördermaschinenhaus
Ort: Konrad-Adenauer-Allee 7

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung durch den Vorsitzenden der Verbandsversammlung      
Ö 2  
Änderungswünsche zur Tagesordnung      
Ö 3  
Personelle Umbesetzungen der Vertretungen der Kreise Düren und Euskirchen in der Verbandsversammlung  
Enthält Anlagen
2022/045  
Ö 4  
Jahresabschluss 2020  
Enthält Anlagen
2022/046  
    VORLAGE
   

Beschlussempfehlung:

Die Verbandsversammlung trifft folgende Entscheidungen:

Sie stellt gemäß § 96 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG den Jahresabschluss zum 31.12.2020 in der Fassung des Prüfberichtes vom 09.05.2022 fest. Sie beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 19a GkG, dass der Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 40.991,81 € gem. § 19a GkG der Ausgleichsrücklage mit einem Betrag von 13.902,74 € zuzuführen ist. Der Restbetrag des Jahresüberschusses i.H.v. 27.089,07 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Sie erteilt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG dem Verbandsvorsteher die vorbehaltlose Entlastung.

 

   
    10.06.2022 - Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung trifft folgende Entscheidungen:

Sie stellt gemäß § 96 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG den Jahresabschluss zum 31.12.2020 in der Fassung des Prüfberichtes vom 09.05.2022 fest. Sie beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 19a GkG, dass der Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 40.991,81 € gem. § 19a GkG der Ausgleichsrücklage mit einem Betrag von 13.902,74 € zuzuführen ist. Der Restbetrag des Jahresüberschusses i.H.v. 27.089,07 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Sie erteilt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG dem Verbandsvorsteher die vorbehaltlose Entlastung.

 

Einstimmig

 

Es gibt keine Wortmeldungen.

Ö 5  
Entwurf Jahresabschluss 2021 (Die Unterlagen werden nachgereicht)  
Enthält Anlagen
2022/047  
Ö 6  
Quartalsbericht zum 31.03.2022  
Enthält Anlagen
2022/048  
Ö 7  
Stellungnahme der Region Aachen zur Neuaufstellung des Regionalplans der Bezirksregierung Köln
Enthält Anlagen
2022/039  
Ö 8  
Gründung eines regionalen Netzwerkes Klimafolgenanpassung  
2022/042  
Ö 9  
Vorstellung des Einstein-Teleskops in der Euregio Maas-Rhein  
2022/044  
Ö 10  
Anfragen und Mitteilungen      
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)